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Aus: Ausgabe vom 15.12.2017, Seite 2 / Inland

Kunstaktivist muss Abstand zu Höcke halten

Bornhagen. Im Streit um das Kunstobjekt im Thüringer Wohnort des AfD-Politikers Björn Höcke gibt es einen Gerichtsbeschluss. Demnach darf sich der künstlerische Leiter, Philipp Ruch, des für die Nachbildung des Berliner Holocaust-Mahnmals verantwortlichen Zentrums für Politische Schönheit (ZPS) dem Wohnhaus der Familie Höcke nur noch auf einen halben Kilometer nähern. Das bestätigte das Amtsgericht Heiligenstadt auf Anfrage am Donnerstag. Zuvor hatte der MDR beim Kurznachrichtendienst Twitter darüber berichtet. Das ZPS habe inzwischen eine mündliche Verhandlung bei dem Gericht beantragt, sagte Ruch auf Anfrage. Durch die Anordnung ist es ihm nach eigner Aussage nicht mehr möglich, seine Wohnung in einem Nachbarhaus zu betreten. (dpa/jW)

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