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Aus: Ausgabe vom 25.10.2017, Seite 4 / Inland

Zensus 2011 »nicht zu beanstanden«

Karlsruhe. Das Bundesinnenministerium hat die als zu ungenau kritisierte Volkszählung von 2011 vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt. Der Zensus 2011 sei »verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden«, sagte Staatssekretär Klaus Vitt am Dienstag in Karlsruhe. In einem freien Land könne die Einwohnerzahl nie ganz exakt ermittelt werden. Geklagt hatten die Stadtstaaten Berlin und Hamburg: Ihre Einwohnerzahlen waren nach unten korrigiert worden. So büßten sie Ansprüche im Länderfinanzausgleich ein.(dpa/jW)