Zum Inhalt der Seite

Mindestgrößen sind diskriminierend

Luxemburg. Die Vorgabe einer einheitlichen Mindestgröße für männliche und weibliche Polizisten ist aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs diskriminierend und nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig. In dem vom EuGH behandelten Fall war eine Polizeianwärterin in Griechenland an der Vorgabe einer Mindestgröße von 1,70 Metern für alle Beamten gescheitert. Sie klagte gegen die Ablehnung und argumentierte, die Vorschrift diskriminiere Frauen, weil diese im Durchschnitt kleiner seien als Männer. Das sah der EuGH genauso. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 20.10.2017, Seite 15, Feminismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen