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Keine Benachteiligung wegen Mutterschutz

Luxemburg. Beamte dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag nicht wegen Mutterschutz und Elternzeit bei Beförderungen benachteiligt werden. Eine für sie vorgesehene höhere oder gleichwertige Stelle muss auch nach längerer Abwesenheit noch verfügbar sein. Im verhandelten Fall hatte eine Beamtin vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt. Sie sollte in der dortigen Senatsverwaltung eine Führungsposition antreten und dafür eine zweijährige Probezeit absolvieren. Diese verstrich jedoch aufgrund von Schwangerschaft und Elternzeit. Nach der Rückkehr musste sie auf ihrer alten Stelle weiterarbeiten. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.09.2017, Seite 5, Inland

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