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Internet

EGMR stärkt Privatsphäre am Arbeitsplatz

Brüssel. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Entlassung eines Angestellten wegen privater Internetnutzung im Büro für illegal erklärt. Ein Unternehmer habe nicht das Recht, das Privat- und Sozialleben seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz auf null zu reduzieren, erklärte das Strasbourger Gericht am Dienstag. Der Anspruch auf Vertraulichkeit von privater Kommunikation bestehe weiter.

Konkret geht es in dem Urteil um einen Rumänen, der 2007 wegen privater Nutzung eines Internetmessengers seinen Job verloren hatte. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.09.2017, Seite 2, Ausland

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