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Kein Geld für Witwe von Naziverbrecher

Karlsruhe. Die Witwe des früheren KZ-Aufsehers John Demjanjuk ist mit der Entschädigungsforderung wegen einer mutmaßlichen Verletzung des Persönlichkeitsrechts ihres Mannes vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Ein solcher Anspruch sei »grundsätzlich nicht vererblich«, heißt es in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten BGH-Urteil – selbst wenn ein Geschädigter noch zu Lebzeiten geklagt habe (Az. VI ZR 261/16). Bild hatte 2010 auf der eigenen Webseite über den Prozess gegen den damals 90jährigen vor dem Landgericht München berichtet und geschrieben: »Vor Gericht spielt er den bettlägerigen alten Mann«, aber er »singt und lacht im Knast«. Demjanjuk klagte dagegen, starb aber noch vor einer Gerichtsentscheidung. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.08.2017, Seite 15, Antifaschismus

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