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Aus: Ausgabe vom 11.07.2017, Seite 11 / Feuilleton
Grenzen der Kunstfreiheit

Über die Kordel

Das Landgericht Saarbrücken hat am Montag ein Urteil des Amtsgerichts gegen einen Videokünstler aufgehoben, der Liegestütze auf einem Kirchenaltar gemacht hatte, wofür er zur Zahlung von 700 Euro verurteilt worden war. Wegen Störung der Religionsausübung sei der Mann nicht zu belangen, es handle sich auch nicht um »beschimpfenden Unfug«. Allerdings habe sich der Angeklagte, als er über eine Kordel in den Altarraum stieg, des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht. Dies sei nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt. Er soll nun 500 Euro an eine Caritas-Jugendeinrichtung zahlen. (dpa/jW)

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