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Handelssteuer: EU bedrängt Polen

Brüssel. Zwischen der EU-Kommission und Polen gibt es erneut Streit. Die Behörde erklärte am Freitag die geplante Einzelhandelssteuer für unvereinbar mit dem EU-Recht. Zwar könne Warschau über das eigene Steuersystem sowie über die Zielsetzung einzelner Steuern und Abgaben entscheiden. Das Steuersystem dürfe jedoch nicht gegen EU-Recht verstoßen »oder bestimmten Unternehmen einen ungerechtfertigten Vorteil einräumen«, teilte die Kommission mit.

Polen will kleine Einzelhändler gegen die zumeist ausländischen Supermarktketten schützen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu vier Millionen Euro sollen deshalb keine oder nur geringe Steuern zahlen. Das hält die EU für einen unfairen Wettbewerbsvorteil. Da die Steuer bisher nicht eingezogen wurde, müssen laut Kommission aber keine Beihilfen an Polen zurückgefordert werden. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.07.2017, Seite 9, Kapital & Arbeit

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