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Aus: Ausgabe vom 03.06.2017, Seite 5 / Inland

Gesetz gegen Missstände in Schlachthöfen

Berlin. Ein aktuelles Gesetz soll schlechte Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen eindämmen. Nach der Neuregelung, die der Bundestag in der Nacht zum Freitag verabschiedete, müssen große Konzerne künftig für die Machenschaften ihrer Subunternehmer haften. Zahlreiche osteuropäische Arbeiter sind in deutschen Schlachthöfen zu miserablen Bedingungen beschäftigt. Sie sollen überhöhte Mieten für schlechte Behausungen zahlen, Opfer von Tricksereien bei der Arbeitszeit sein und unerlaubterweise für Arbeitsgerät oder Schutzkleidung zahlen müssen. In solchen Fällen drohen den Unternehmern in Zukunft Geldbußen von 30.000 bis 50.000 Euro. (dpa/jW)