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Majestätsbeleidigung: Paragraph gestrichen

Berlin. Der sogenannte Majestätsbeleidigungsparagraph 103 ist abgeschafft. Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag einstimmig seine Streichung aus dem Strafgesetzbuch. Der Passus stellte die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe, es drohten bis zu drei Jahre Gefängnis. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte ihn 2016 genutzt, um gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann vorzugehen. Das Strafverfahren um dessen »Schmähgedicht« wurde aber eingestellt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.06.2017, Seite 4, Inland

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