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EuGH-Entscheid zur ­Tarifgültigkeit

Berlin. Wird ein Unternehmen verkauft, kann der neue Besitzer an die bestehenden Tarifverträge gebunden sein, auch wenn für die ihm bereits gehörenden Firmen keine Tarifbindung gilt. Das hat der Deutsche Gewerkschaftsbund am Freitag auf seiner Website unter Bezug auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gemeldet. Verhandelt worden war über den Verkauf eines kommunalen Unternehmens an Privateigentümer. Zwei Beschäftigte klagten, ihre Arbeitsverträge enthielten »dynamische Bezugnahmeklauseln«, also Passagen, die besagen, dass ein bestimmter Tarifvertrag für sie gilt. Die Beschäftigten wollten erreichen, dass die entsprechenden Tarifverträge für sie auch nach dem Verkauf gelten; die neuen Chefs vertraten hingegen den Standpunkt, die Bezugnahme auf den Tarifvertrag gelte seit dem Verkauf nicht mehr. Ende April gab der EuGH den Angestellten recht. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.05.2017, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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