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Sat.1 klagt wegen Drittsendezeiten

Neustadt an der Weinstraße. Der private TV-Sender Sat.1 wehrt sich dagegen, drei Produktionsfirmen Sendeplätze in seinem überregionalen Programm einzuräumen. Gegen eine Entscheidung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) habe der zur Pro-sieben-Sat.1-Gruppe gehörende Fernsehsender beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße eine Klage sowie einen Eilantrag eingereicht, teilte das Gericht am 20. März mit.

Die LMK hatte dem Gericht zufolge Mitte Februar Zulassungen vergeben. Sat.1 muss demnach ab Anfang März Sendeplätze zur Verfügung stellen. Konkret gehe es um drei rund einstündige Zeiträume für Sendungen wie etwa »Spiegel-TV-Reportage« oder »Focus-TV-Reportage«. Privatsender sind laut Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet, Drittanbietern Sendeplätze anzubieten, wenn ihre Zuschaueranteile im Jahresdurchschnitt über zehn Prozent liegen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.03.2017, Seite 15, Medien

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