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Gerichtsurteil

Unternehmen dürfen religiöse Zeichen verbieten

Luxemburg. Unternehmen dürfen muslimische Kopftücher und andere religiöse Zeichen verbieten, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Dies gelte allemal bei Mitarbeiterinnen mit Kundenkontakt. Der Wunsch einiger Kunden nach Mitarbeiterinnen ohne Kopftuch reiche allerdings nicht aus.

Konkret urteilte der EuGH zu einer Rezeptionistin aus Belgien und einer Projektingenieurin eines IT-Beratungsunternehmens in Frankreich. Beide waren entlassen worden, weil sie auch im Kundenkontakt ihr Kopftuch tragen wollten. Der EuGH entschied, dass Unternehmen »das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens« verbieten dürfen. Dies müsse allerdings eine allgemeine »neutrale Regel« sein, die diskriminierungsfrei anzuwenden sei. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.03.2017, Seite 1, Ausland

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