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Aus: Ausgabe vom 11.03.2017, Seite 2 / Inland

Mutterschutz auch an Schulen und Unis

Berlin. Auch für schwangere Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen gilt künftig der Mutterschutz. Auf eine Reform der Regelungen einigte sich die Regierungskoalition, wie SPD und CDU/CSU am Freitag mitteilten. Arbeitszeitbeschränkungen für Schwangere werden zudem flexibilisiert. Das geltende Mutterschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1952. Werdende Mütter dürfen normalerweise in den letzten sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin nur mit Einwilligung beschäftigt werden – nach der Entbindung bis zum Ablauf von acht Wochen gar nicht. (AFP/jW)