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Aus: Ausgabe vom 04.03.2017, Seite 11 / Feuilleton
Verwaltungsgericht Potsdam

Restauration

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat ein Bürgerbegehren zum Erhalt von DDR-Bauten im historischen Zentrum der Stadt für unzulässig erklärt. Die Forderungen seien nicht hinreichend klar bestimmt, begründete Richter Volker Deppe die Entscheidung. Abgerissen werden sollen eine Fachhochschule, ein in Plattenbauweise errichteter Wohnblock und das ehemalige Interhotel »Mercure«. Auf dem Rechtsweg ist das laut Deppe nicht mehr zu verhindern. Im Zuge der Restauration soll in der brandenburgischen Landeshauptstadt bis 2020 die berüchtigte Garnisonkirche wieder aufgebaut werden. (dpa/jW)

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