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Klage gegen EU-Strafzölle abgewiesen

Luxemburg. Die von der EU verhängten »Schutzzölle« auf chinesische Solarmodule sind rechtmäßig. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am Dienstag eine Klage von 26 betroffenen Unternehmen zurückgewiesen. Die Aufschläge in Höhe von durchschnittlich 47,7 Prozent wurden demnach regelkonform begründet und festgelegt, so das dem EuGH nachgeordnete Gericht.

Ziel der 2013 eingeführten Antidumping- und Antisubventionsabgaben ist der Schutz der heimischen Solarindustrie. Die EU-Kommission hatte zuvor in Untersuchungen festgestellt, dass chinesische Unternehmen Solarpaneele in der EU weit unter ihren normalen Marktpreisen verkaufen und unzulässige Subventionen erhalten. Geklagt gegen die Zölle hatten nun Unternehmen, die von den EU-Regelungen betroffen sind. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.03.2017, Seite 9, Kapital & Arbeit

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