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Majestätsbeleidigung bald nicht mehr strafbar

Berlin. Die Bundesregierung will den Majestätsbeleidigungsparagraphen abschaffen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin die Streichung des Paragraphen 103 aus dem Strafgesetzbuch. Dieser stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten mit bis zu drei Jahren Haft unter besondere Strafe. Die Diskussion darüber kam auf, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Basis dieser Gesetzesregelung ein Verfahren gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen eines »Schmähgedichts« angestrengt hatte. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.01.2017, Seite 4, Inland

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