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Auskunftsrecht eingeschränkt

Informationsanfragen künftig nur noch für Privatpersonen

Foto: Kay Nietfeld/dpa
Der Staat bevorzugt den Schatten

Berlin. Die Bundesregierung will das Gesetz ändern, das den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden regelt. Wie aus den Beschlüssen des Koalitionsausschusses hervorgeht, soll unter anderem der Kreis der Frageberechtigten eingeschränkt werden. Die angekündigte Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) stößt bei einigen Oppositionspolitikern und Organisationen auf scharfe Kritik. Das Portal »Frag den Staat« sprach am Donnerstag vom »schwersten Angriff auf Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik«.

Das IFG gewährt seit 2006 einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationen der Behörden des Bundes, unabhängig davon, ob der Fragende ein besonderes Interesse nachweisen kann. Je nachdem, wie groß der Aufwand ist, können Gebühren von bis zu 500 Euro dafür verlangt werden. Auch Journalistinnen und Journalisten nutzen das Gesetz.

Im Abschlusspapier des Koalitionsausschusses heißt es nun: »Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können.« Die IFG-Gebühren sollen »im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip« angepasst werden. Die Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörden sollen in den Antworten der Behörden nach dem IFG künftig geschwärzt werden. Damit wolle man diese vor Anfeindungen und Bedrohungen schützen. Bei der Beantwortung von IFG-Anfragen wolle man zudem dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie der Spionageabwehr und der kritischen Infrastruktur stärker Rechnung tragen.

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Die Bundesregierung wolle sich mit diesem Vorhaben »unangreifbar machen«, kritisiert am Donnerstag die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Clara Bünger. Die Pläne seien ein Angriff auf die Pressefreiheit und auf das Recht der Öffentlichkeit, staatliches Handeln zu kontrollieren. Bünger monierte insbesondere die Vorgabe, ein »berechtigtes Interesse« nachzuweisen zu müssen, sowie die möglicherweise künftig höheren Gebühren.

Wenn künftig nur noch Privatpersonen frageberechtigt seien, blieben Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe, Amnesty International und Frag den Staat außen vor, sagte Arne Semsrott, Projektleiter bei Frag den Staat. (dpa/jW)

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Erschienen am 03.07.2026, Inland

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