-
27.12.2016
- → Betrieb & Gewerkschaft
Unzureichende Kontrolle des Mindestlohns
Berlin. Nach Einschätzung des DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann wird die Einhaltung des Mindestlohns auch zwei Jahre nach seiner Einführung nur unzureichend kontrolliert. »Es gibt noch genügend Nachbesserungsbedarf«, sagte Hoffmann der Saarbrücker Zeitung (Freitagausgabe). Viele Unternehmen würden das entsprechende Gesetz »trickreich unterlaufen«. Deshalb brauche es »endlich wirksame Kontrollen, um den schwarzen Schafen das Handwerk zu legen«. Hoffmann erinnerte daran, dass bei der zuständigen Zollverwaltung zusätzlich 1.600 Kontrolleure eingestellt werden sollten. Dies sei aber »viel zu schleppend angelaufen«, kritisierte er. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt gegenwärtig 8,50 Euro pro Stunde. Ab 2017 steigt er auf 8,84 Euro. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!