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GEMA-Urteil: Keine Tantiemen für Verlage

Berlin. Musikverlage haben nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts keinen Anspruch darauf, ohne weiteres an den Einnahmen aus Urheberrechten von Komponisten und Textern beteiligt zu werden. Im Streit mit der GEMA gab das Gericht am Montag dem Piraten-Politiker und Musiker Bruno Kramm und seinem Bandkollegen Stefan Ackermann überwiegend recht. Die Verwertungsgesellschaft dürfe im vorliegenden Fall nicht mehr einen Teil der Tantiemen an die Verlage ausschütten, sagte eine Gerichtssprecherin.

Mit dem Urteil werde das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) vom April für die Musikbranche fortgeschrieben, hieß es weiter. Die Verlage erhalten bisher etwa 40 Prozent der GEMA-Einnahmen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.11.2016, Seite 15, Medien

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