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Gemeinnützigkeit von ­ATTAC gerichtlich bestätigt

Kassel. Die globalisierungskritische Organisation ATTAC ist gemeinnützig. Das zuständige Finanzamt in Frankfurt am Main hat dem Trägerverein für die Jahre 2010 bis 2012 die Gemeinnützigkeit zu Unrecht entzogen, wie am Donnerstag das hessische Finanzgericht in Kassel entschied. Politische Aktionen stünden dem nicht entgegen, solange ATTAC damit seine gemeinnützigen Satzungsziele verfolge. Konkret könne sich die Gruppierung insbesondere auf das Ziel der politischen Bildung berufen, hieß es. Alle ATTAC-Aktionen seien eng in ein »umfassendes Informationsangebot eingebunden gewesen«.

Das Finanzamt Frankfurt am Main III hatte dem Trägerverein 2014 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Spenden an die Organisation waren daher nicht mehr steuerlich absetzbar, wogegen ATTAC klagte. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.11.2016, Seite 1, Inland

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