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BGH kippt Gebühren für Bauspardarlehen

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die früher von zahlreichen Bausparkassen erhobene Gebühr für Bauspardarlehen gekippt. Darlehensgebühren dienten allein dem Verwaltungsaufwand der Bausparkassen und dürften deshalb nicht auf die Kunden abgewälzt werden, heißt es in dem am Dienstag verkündeten Urteil. Wie viele Kunden damit Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren von bis zu zwei Prozent der Kreditsumme haben, ist noch unklar. Das hängt letztlich von der maximalen Verjährungsfrist ab. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.11.2016, Seite 4, Inland

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