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NPD scheitert am ­Europäischen Gericht

Strasbourg. Die NPD ist mit einer Beschwerde gegen Deutschland wegen einer angeblichen Verletzung ihrer Rechte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Richter erklärten die Beschwerde am Donnerstag für unzulässig. Die NPD hatte argumentiert, dass sie als rechtsextreme und verfassungswidrige Partei stigmatisiert werde und ihre Rechte derart beschnitten würden, dass de facto ein Verbot bestehe. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.10.2016, Seite 5, Inland

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