Zum Inhalt der Seite

Haftbefehl gegen Assange hat Bestand

Stockholm. Schweden hält den Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange aufrecht. Ein Berufungsgericht in Stockholm wies am Freitag einen Antrag ab, in dem seine Anwälte die Aufhebung des Haftbefehls gefordert hatten. Sie hatten argumentiert, die Vorwürfe und die lange Zeit im Exil stünden in keinem Verhältnis zueinander. Das Gericht in Stockholm vertrat dagegen die Auffassung, dass Assange selbst entschieden hatte, sich 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London zu verschanzen, um einer möglichen Auslieferung an die USA zu entgehen. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 17.09.2016, Seite 6, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!