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NSU-Prozess: ­Wohlleben bleibt in U-Haft

München. Der mutmaßliche NSU-Terrorhelfer Ralf Wohlleben bleibt in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies seine Beschwerde dagegen ab und bestätigte einen Beschluss des Oberlandesgerichts München. An den Wertungen sei nichts zu beanstanden, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 14. Juli. Wohlleben sei »des ihm vorgeworfenen Tatgeschehens weiterhin dringend verdächtig«. Wohlleben sitzt seit seiner Festnahme im November 2011 in U-Haft.(dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.08.2016, Seite 4, Inland

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