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Klage wegen Krieg im Donbass abgewiesen

Strasbourg. Die Klage von drei Bewohnern des Donbass im Zusammenhang mit dem Krieg im Osten der Ukraine ist am Donnerstag vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zurückgewiesen worden. Dabei ging es um die Zerstörung von Wohnhäusern in der Region um Donezk und Lugansk. Die Richter trafen keine inhaltliche Entscheidung. Sie wiesen die Beschwerden zurück, weil die Kläger ihr Eigentum an den Häusern nicht ausreichend dargelegt hätten. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.07.2016, Seite 7, Ausland

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