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Aufstocker zahlen ­keinen Unterhalt

Celle. Ein Aufstocker, der wegen seines geringen Einkommens zusätzlich Arbeitslosengeld II bezieht, muss davon keinen Unterhalt bezahlen. Wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied, können vom Arbeitslosengeld grundsätzlich keine Unterhaltszahlungen abgezogen werden, weil dieses als Existenzminimum geschützt ist. Dies gelte auch dann, wenn der Empfänger zusätzlich arbeitet und deswegen mehr Geld zur Verfügung hat (Az.: L 6 AS 1200/13). (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.04.2016, Seite 5, Inland

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