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Gesetzesverschärfung nach Kölner Übergriffen

Berlin. Nicht einmal vier Wochen nach den Vorfällen von Köln brachte das Bundeskabinett am Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg. Wenn ein Ausländer wegen bestimmter Delikte zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, soll er künftig abgeschoben werden können. »Die bisherigen Hürden für eine Ausweisung waren zu hoch«, erklärte Innenminister Thomas de Maizière (CDU/Foto). »Es handelt sich mal wieder um einen gesetzgeberischen Schnellschuss«, meinte Linkspartei-Innenexpertin Ulla Jelpke. Sie kritisierte eine »diskriminierende Doppelmoral«. Während für kriminelle Deutsche die nach dem Strafgesetzbuch vorgesehene Strafe ausreiche, solle es straffällige Ausländer künftig wesentlich härter treffen. In Köln hatten in der Silvesternacht Gruppen von Männern Frauen umzingelt, bestohlen und sexuell bedrängt. Unter den Verdächtigen sind auch Asylbewerber. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.01.2016, Seite 1, Inland

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