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Flüchtlinge in Not ­wenden sich an Gericht

Berlin. Immer mehr Flüchtlinge in Berlin, denen zustehende Leistungen nicht ausgezahlt werden, wenden sich an das Landessozialgericht. Bis zum Herbst 2015 machten Verfahren zum Asylbewerberleistungsrecht nur ein Prozent aller Fälle beim deutschlandweit größten Sozialgericht aus. Nun habe sich die Zahl dieser Verfahren vervielfacht, teilte das Gericht am Freitag mit. Bis zum September 2015 gingen monatlich etwa 25 Fälle von Flüchtlingen ein, im Dezember seien es schon 215 gewesen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.01.2016, Seite 5, Inland

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