Zum Inhalt der Seite

Verbandsklagerecht bei sexueller Belästigung

Berlin. Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz müssen nach Einschätzung der unabhängigen Expertenkommission der Antidiskriminierungsstelle des Bundes deutlich stärkere Rechte bekommen. So müsse es unter anderem ein Verbandsklagerecht geben, damit Betroffene ein Verfahren nicht allein durchzustehen haben, erklärte die Kommission am Donnerstag bei der Vorstellung ihres Berichts »Gleiche Rechte – gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts«. Mit Blick auf das von der Regierungskoalition geplante Gesetz zur Entgeltgleichheit formulierte die Kommission Mindestanforderungen. So müsse das Gesetz unter anderem für Betriebe aller Größen gelten, weil der Frauenanteil in kleinen und mittleren Betrieben am höchsten sei. (AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 11.12.2015, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!