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Verbandsklagerecht bei sexueller Belästigung

Berlin. Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz müssen nach Einschätzung der unabhängigen Expertenkommission der Antidiskriminierungsstelle des Bundes deutlich stärkere Rechte bekommen. So müsse es unter anderem ein Verbandsklagerecht geben, damit Betroffene ein Verfahren nicht allein durchzustehen haben, erklärte die Kommission am Donnerstag bei der Vorstellung ihres Berichts »Gleiche Rechte – gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts«. Mit Blick auf das von der Regierungskoalition geplante Gesetz zur Entgeltgleichheit formulierte die Kommission Mindestanforderungen. So müsse das Gesetz unter anderem für Betriebe aller Größen gelten, weil der Frauenanteil in kleinen und mittleren Betrieben am höchsten sei. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.12.2015, Seite 5, Inland

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