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Stefan hält seine Zeitung

Über Folgen und Nebenwirkungen des Kontaktes mit der jungen Welt

Foto: privat

Stefan S. aus Berlin ist so oft wie möglich dabei, wenn in seiner Stadt Kriegern und Nazis Kontra gegeben wird. Dabei lernte er diese Zeitung kennen und muss jetzt mit den Folgen leben:
»Die junge Welt ist ein fester Bestandteil meines Alltags geworden. Neben Arbeit, Essen und Schlafen ist das Lesen der jungen Welt Pflicht geworden«, verriet er uns. Stefan hat nach kurzer Zeit die jW abonniert, wurde Genossenschaftsmitglied, stieg in diesem Jahr auf ein Solidaritätsabo um. Und: Er hält nicht nur diese Zeitung, er verteilt sie auch! »Egal bei welchem Wetter und egal an welchem Ort. Sei es bei über 30 Grad im Schatten beim Friedensfest auf dem Potsdamer Platz, bei schönstem Herbstwetter bei der Anti-TTIP/CETA-Demo oder bei strömendem Regen auf der Silvio-Meier-Demo in Marzahn.« Eingängig beschreibt Stefan auch die Ursachen seiner Sucht, immer mehr für die Verbreitung der jungen Welt zu tun: »Was mich so sehr an der jungen Welt begeistert, ist die freie Berichterstattung ohne ›äußere Einflüsse‹, entgegen dem Mainstream, mit gut recherchierten und interessanten Artikeln. Ich will keine Tageszeitung, die nur versucht, mit viel Palaver von unseren eigentlichen Problemen abzulenken. Ich will eine, die aufklärt und auch weiterbildet! Und was mir auch besonders gefällt: Man merkt, dass die Journalisten zu 100 Prozent hinter dem stehen, was sie schreiben.« Besonders suchtgefährdend also: Ein jW-Abo! Aber man fühlt sich verdammt gut damit.

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.11.2015, Seite 16, Aktion

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

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