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BKA: Nebenklägerin war erfunden

München. Wie das in Zeiten der fortgeschrittenen Vernetzung und Datenerfassung in Deutschland möglich war, bleibt ein Rätsel – aber ein Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) hat am Dienstag bestätigt, dass es eine Frau namens Meral Keskin, die im Münchner NSU-Prozess als Nebenklägerin zugelassen war, nicht gibt. Der Beamte war vom Gericht beauftragt worden, die Existenz der Frau zu klären. Die Affäre war vor einem Monat ins Rollen gekommen. Der Vorsitzende Richter hatte den Anwalt des vermeintlichen Opfers aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Nebenklägerin vor Gericht erscheine. Wenige Tage später teilte der Anwalt mit, es gebe die Frau wohl nicht, ein anderer Nebenkläger habe ihre Existenz vorgetäuscht. Bis dahin hatte er sie zweieinhalb Jahre im NSU-Prozess vertreten. Die fiktive Meral Keskin war als Geschädigte des NSU-Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße 2004 ausgegeben worden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.10.2015, Seite 15, Antifaschismus

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