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Aus: Ausgabe vom 22.09.2015, Seite 4 / Inland

Karlsruhe entscheidet über Bundeswehreinsatz

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am morgigen Mittwoch, ob der Einsatz der Bundeswehr in Libyen 2011 gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Die Richter müssen klären, ob der Bundestag hätte zustimmen müssen. Im Februar 2011 hatte die Bundeswehr 132 Deutsche und EU-Bürger aus der Wüstenstadt Nafura geholt. Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte eine Organklage eingereicht. Die Abgeordneten sind der Auffassung, dass die Regierung das Parlament nachträglich hätte befragen müssen. Sie befürchten, dass ansonsten das Recht der Volksvertreter zur Entscheidung über Auslandseinsätze der Bundeswehr ausgehöhlt wird. »Das könnte auch Konsequenzen für die Zustimmung des Bundestages zu Erkundungsmissionen in Krisengebieten haben«, sagte der Vizefraktionschef Frithjof Schmidt. (dpa/jW)