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Linke-Klage gegen Hinterzimmerpolitik

Karlsruhe. Ob kleine Oppositionsparteien bei der Suche nach einem politischen Kompromiss in kleinen Runden des Vermittlungsausschusses ausgeschlossen werden dürfen, will das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entscheiden. Geklagt hatte die Linke-Bundestagsfraktion, die sich bei den Beratungen über den Hartz-IV-Kompromiss 2011 übergangen sieht. Sie hatte deshalb in Karlsruhe Organklage eingereicht (Aktenzeichen: 2 BvE 1/11). Die Fraktion sieht ihre Rechte auf Teilhabe am politischen Prozess verletzt: Im Dezember 2010 war die von der damaligen Regierungskoalition ausgearbeitete Hartz-IV-Reform im Bundesrat gescheitert. Dabei ging es um die Erhöhung der Regelsätze und das Bildungspaket für Kinder. Der Vermittlungsausschuss wurde angerufen. Dort ist Die Linke zwar vertreten. In einer Arbeitsgruppe mit 18 Teilnehmern bekam sie jedoch erst nach einem Eilantrag beim Verfassungsgericht einen Platz. In einer späteren informellen Gesprächsrunde blieb die Partei ganz außen vor. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.09.2015, Seite 4, Inland

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