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19.09.2015
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Gutachten: Kohlereserve verstößt gegen EU-Recht
Hamburg. Die Pläne der Koalition, Braunkohlekraftwerke aus Klimaschutzgründen zwar abzuschalten, aber als Reserve gegen Bezahlung einsatzbereit zu halten, verstoßen laut Greenpeace gegen EU-Recht. Die Reserve werde zur Sicherung der Stromversorgung nicht benötigt und sei daher eine genehmigungspflichtige Beihilfe, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Gutachten einer Fachanwältin für Umweltrecht. Für diese EU-Genehmigung müsse die Regierung nachweisen, dass die Kapazitäten für die Stromversorgung notwendig seien – in Deutschland bestehe aber derzeit und auch in Zukunft kein Kapazitätsengpass, sondern Überkapazität. (AFP/jW)
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