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17.08.2015
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Hinweis
In einem Interview mit dem Wissenschaftler Gerd Bosbach über Umfragen- und Darstellungsmethoden (jW vom 24. Juli) unter der Überschrift »Da muss ich aufpassen, höflich zu bleiben« geht es ausdrücklich um die Vorstellung eines Forschungsergebnisses des Forsa-Institutes, dessen Leiters Manfred Güllner und der Zeitschrift Stern in der Öffentlichkeit und nicht um eine Bewertung der Lieferung von Forsa an den Stern. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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