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Aus: Ausgabe vom 27.07.2015, Seite 2 / Inland

Mindestlohnverstöße: 146 Ermittlungen

Berlin. In 146 Fällen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in der ersten Jahreshälfte einem Medienbeericht zufolge Ermittlungen wegen des Verdachts auf Verstoß gegen den gesetzlichen Mindestlohn eingeleitet. Knapp 25.000 Prüfungen seien im gleichen Zeitraum bei Arbeitgebern erfolgt, um die Einhaltung der Mindestlohnregeln zu kontrollieren, berichtete der Tagesspiegel (Montagausgabe) unter Berufung auf die Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Abgeordneten Manfred Zöllmer (SPD).

Die meisten Prüfungen fanden demnach in Bayern (5.381), Nordrhein- Westfalen (4.568), Baden-Württemberg (2.706) und Niedersachsen (2.195) statt. Die meisten Verfahren wegen Mindestlohnverstoßes wurden in Baden-Württemberg (31) eingeleitet, gefolgt von Bayern (20), Hessen (18), Nordrhein-Westfalen (15) und Brandenburg (zwölf). (AFP/jW)

 

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