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Revision gegen Sal. Oppenheim-Urteil

Köln. Gegen das Urteil im Kölner Sal.-Oppenheim-Prozess (siehe jW vom 11. Juli) gegen die frühere Führung des Bankhauses haben Staatsanwaltschaft und ein Angeklagter Revision eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag mit. Alle vier früheren Chefs der Bank waren in dem spektakulären Wirtschaftsstrafprozess am 9. Juli zu Freiheitsstrafen wegen schwerer Untreue verurteilt worden. Allerdings soll nur ein Banker ins Gefängnis, die Strafen gegen die drei anderen Manager hatte das Gericht zur Bewährung ausgesetzt. Nun muss der Bundesgerichtshof prüfen, ob es in dem komplexen, mehr als zwei Jahre andauernden Verfahren Rechtsfehler gab. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.07.2015, Seite 9, Kapital & Arbeit

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