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Keine Klageerzwingung durch Buback-Angehörige

Stuttgart. Angehörige des 1977 von der Roten Armee Fraktion (RAF) erschossenen Generalbundesanwalts Siegfried Buback sind mit ihrem Antrag auf Klageerzwingung gescheitert. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte laut Mitteilung vom Montag die Entscheidung des Generalbundesanwalts vom Februar, kein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Mord gegen die Ex-RAF-Mitglieder Siegfried Haag und Roland Mayer wegen des Anschlags am 7. April 1977 einzuleiten. Die Antragsteller seien eine schlüssige Schilderung des Sachverhaltes und Beweismittel schuldig geblieben, hieß es zur Begründung. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.07.2015, Seite 4, Inland

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