-
23.05.2015
- → Inland
Flüchtlinge dürfen in besetzter Schule bleiben
Berlin. Flüchtlinge, die in Berlin-Kreuzberg seit Ende 2012 in der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule leben, müssen vorerst nicht mit einer Räumung rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag in einem Eilverfahren entschieden. Im Februar 2015 hatte das Bezirksamt die letzten verbliebenen Bewohner per Aushang zum Auszug aufgefordert. Die Rechtmäßigkeit der Anordnung sei zweifelhaft, so das Gericht. Das ehemalige Schulgebäude diene keinem unmittelbaren öffentlichen Zweck. Da zudem streitig sei, ob der Aufenthalt im Gebäude durch vertragliche Vereinbarung erlaubt sei, sei die zivilgerichtliche Klärung vorrangig. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!