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20.05.2015
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Klage: Rolle von V-Leuten klären
Berlin. Die Fraktionen von Grünen und Linkspartei haben 35 Jahre nach dem Attentat auf das Münchner Oktoberfest Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie wollten klären lassen, ob Vertrauensleute des Verfassungsschutzes Kenntnisse über die Vorbereitung des schwersten Terroranschlages in der Geschichte der BRD hatten, sagten Sprecher beider Fraktionen am Dienstag in Berlin. Durch das Attentat am 26. September 1980 gab es 13 Tote und 211 zum Teil schwer Verletzte. Laut Medienberichten könnten V-Leute von dem Anschlagsplan gewusst haben. Die Bundesregierung hat bislang jede Auskunft dazu verweigert. (AFP/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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