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Die Linke beschwert sich in Karlsruhe

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht prüft seit Dienstag eine Klage der Bundestagsfraktion der Linken, die ihre Rechte bei der Suche nach dem Hartz-IV-Kompromiss von 2011 verletzt sieht. Die Verfassungsrichter wollen deshalb grundsätzlich klären, wie Untergremien des Vermittlungsausschusses des Bundestags zusammengesetzt sein müssen. Ein Urteil ist im Herbst zu erwarten. Die Linke klagt, weil sie in einer vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe zunächst nicht berücksichtigt worden war. Die Fraktion sieht deswegen ihre Parteienrechte verletzt. (dpa/jW)

 

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.05.2015, Seite 2, Inland

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