Zum Inhalt der Seite

Die Linke beschwert sich in Karlsruhe

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht prüft seit Dienstag eine Klage der Bundestagsfraktion der Linken, die ihre Rechte bei der Suche nach dem Hartz-IV-Kompromiss von 2011 verletzt sieht. Die Verfassungsrichter wollen deshalb grundsätzlich klären, wie Untergremien des Vermittlungsausschusses des Bundestags zusammengesetzt sein müssen. Ein Urteil ist im Herbst zu erwarten. Die Linke klagt, weil sie in einer vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe zunächst nicht berücksichtigt worden war. Die Fraktion sieht deswegen ihre Parteienrechte verletzt. (dpa/jW)

 

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 20.05.2015, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!