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Aus: Ausgabe vom 16.04.2015, Seite 5 / Inland

Karlsruhe stärkt Rechte von Häftlingen

Karlsruhe. Häftlinge müssen im Gefängnis menschenwürdig behandelt werden. Mit dieser Klarstellung folgte das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde eines ehemaligen Gefangenen in Kassel, der im September 2010 länger als einen Tag nackt in einer Zelle festgehalten und dabei mit einer Videokamera überwacht wurde. Die Entscheidung wurde am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlicht. Dem Landgericht Kassel, das die Maßnahmen als rechtmäßig bestätigt hatte, warf das Verfassungsgericht »eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts« vor. (dpa/jW)