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Urteil zu Tariffähigkeit neuer Gewerkschaft

Berlin. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat am Donnerstag entschieden, dass die Ende 2010 gegründete NAG (Neue Assekuranz Gewerkschaft) keine tariffähige Gewerkschaft ist. Das teilte ver.di am Freitag in Berlin mit. Die NAG verfüge nicht über die erforderliche Mächtigkeit und Durchsetzungsfähigkeit, so das Landesarbeitsgericht. Die Entscheidung erfolgte nach Erörterung der nur wenigen bekannten Tatsachen um die Organisationsstärke der NAG, wie ver.di mitteilte. »Dies ist eine gute und wichtige Klarstellung zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie«, erläuterte ihr Bundesvorstandsmitglied Christoph Meister. »Es ist richtig und insbesondere wichtig für die Beschäftigten, dass nur solche Arbeitnehmerorganisationen als Gewerkschaften anerkannt werden, die in der Lage sind, sowohl Tarifforderungen durchzusetzen als auch anschließend aufgrund ihrer Organisationskraft die Umsetzung dieser Tarifverträge sicherzustellen.«

Ver.di leitete im Jahr 2014 das Verfahren zur Feststellung der Tariffähigkeit der NAG ein, nachdem letztere unter anderem in mehreren Unternehmen bei Aufsichtsratswahlen Wahlvorschläge für die Wahl der Gewerkschaftsvertreter eingereicht hatte. Nach Einschätzung von ver.di fehlte ihr »die hierfür erforderliche Mächtigkeit«.

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In der Versicherungsbranche, in der die NAG Mitglieder organisiert, laufen derzeit Tarifverhandlungen. Nach Angaben von ver.di endete die erste Gesprächsrunde für die rund 174.000 Versicherungsangestellten des Innendienstes Ende März ohne Ergebnis. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.04.2015, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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