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Wohl keine Entschädigung für Opfer von Kundus

Köln. Den Opfern des 2009 vom deutschen Oberst Georg Klein (mittlerweile General) befohlenen Bombardements im afghanischen Kundus wird eine Entschädigung wohl weiter vorenthalten. »Wir messen der Berufung eher geringe Erfolgsaussichten bei«, sagte die Vorsitzende Richterin des Oberlandesgerichts in Köln am Donnerstag. Im Berufungsprozess dortfordert ein Vater Schmerzensgeld, weil seine beiden Söhne bei dem Angriff getötet worden seien. Zweitklägerin ist eine Mutter von sechs Kindern, die ihren Ehemann beim Bombardement verloren hat. Das Gericht will am 30. April eine Entscheidung verkünden. Sollte es die Klage abweisen, wollen die Kläger in die nächste Instanz gehen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.03.2015, Seite 2, Inland

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