-
11.03.2015
- → Inland
Länder bekommen Geld zurück
Kassel. Der Bund muss den Ländern rund 284 Millionen Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket 2012 zurückzahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Dienstag entschieden. Geklagt hatten Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg. Der Bund hatte mit den Ländern für das Jahr 2012 eine Pauschale für das Teilhabepaket, mit dem Kinder armer Familien bei der Finanzierung von Klassenfahrten oder Schulessen unterstützt werden, vereinbart. Da bei den Kommunen weniger Geld abgerufen wurde, verrechnete der Bund die überschüssigen Beträge mit anderen Zahlungen – insgesamt rund 284 Millionen Euro. Dem Bund stehe aber kein Erstattungsanspruch zu, urteilte das Gericht. Die Zahlung sei unabhängig gewesen von der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen. Ein Sprecher des Bundessozialministeriums kündigte an, dass auch den anderen betroffenen Ländern das Geld zurückgezahlt werde. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!