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Amtsenthebung führt vor Arbeitsgericht

Karlsruhe. Die Äußerungen eines Betriebsrates im Rastatter Daimler-Werk zum Anschlag auf das französische Satiremagazin Charlie Hebdo haben erste Konsequenzen. Über das von Betriebsrat, IG Metall wie auch Daimler angestrengte Amtsenthebungsverfahren (jW berichtete) soll im Rahmen einer sogenannten Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe beraten werden. Für den 12. März sind dazu im Beisein eines Richters die Parteien ins Rastatter Amtsgericht geladen, teilte ein Sprecher des Arbeitsgerichtes am vergangenen Dienstag mit. Sollten diese sich nicht einigen, kommt es zur Hauptverhandlung in Karlsruhe.

Der Betriebsrat hatte nach Angaben der IG Metall mit Äußerungen auf seiner privaten Facebook-Seite wie »Jeder Mensch zahlt für seine Taten! Die einen früher, die anderen später... Fuck Charlie Hebdo« für Aufruhr in der Belegschaft gesorgt. Das sei von der freien Meinungsäußerung nicht mehr gedeckt, so die Gewerkschaft. Bei dem Attentat auf die Redaktion des Satiremagazins waren am 7. Januar in Paris zwölf Menschen getötet worden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.02.2015, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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