Zum Inhalt der Seite

NSU: Nebenkläger wider Willen

München. Im Münchner NSU-Prozess hat ein Zeuge aus der Umgebung der Kölner Keupstraße Vorwürfe gegen einen der mehr als 60 Nebenklageanwälte erhoben. Der Anwalt habe ihn gedrängt, sich der Nebenklage zum Kölner Nagelbombenanschlag 2004 anzuschließen, sagte der Zeuge am Donnerstag. Er habe ihm »ganz deutlich gesagt«, dass er das ablehne. Er sei überrascht gewesen, als er einige Wochen später Post vom Oberlandesgericht (OLG) München erhielt und ihm mitgeteilt wurde, er sei als Nebenkläger zugelassen, so der Zeuge, der vermeintlich ein Knalltrauma erlitten hatte. Auf Nachfrage bei dem Anwalt habe dieser ihm erklärt, er habe gehofft, ihn doch noch als Mandanten zu gewinnen. (dpa/jW)

 

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 30.01.2015, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

                                                                                       Kinderbeilage