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Verfassungsklage zur Jugendhilfe gekippt

Münster. Das Land Nordrhein-Westfalen muss Kommunen und Kreise laut einem Gerichtsurteil nach einer Gesetzesänderung des Bundes beim Vormundschafts- und Betreuungsrecht nicht finanziell entlasten. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster am Dienstag verkündet. Damit wiesen die obersten NRW-Richter die Klage von elf Städten und drei Kreisen gegen die Landesregierung zurück. Die Kläger bleiben damit auf zusätzlichen Kosten bei der Jugendhilfe sitzen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.12.2014, Seite 5, Inland

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